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Beratungsbefugnis

Die Beratungsbefugnis ist im Steuerberatungsgesetz geregelt. Glossary Link Lohnsteuerhilfevereine sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen bei ihren Mitgliedern befugt.

 

Voraussetzung

 

ist , daß die Glossary Link Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • Arbeitnehmer
  • Pensionäre
  • Beamte

oder aus Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen (§22 Nr.1 EStG)

oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr.1a EStG)

oder Einhünfte aus Leistungen nach § 22 Nr.5 EStG

erzielen.

Betragsmäßig begrenzte Beratungsbefugnis:

Einkünfte aus Kapitalverrmögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Sie sind nur dann erlaubt, wenn die Einnahmen daraus 13 000 € bzw. 26 000 € bei Zussammen Glossary Link veranlagung von Ehegatten nicht übersteigt.

Die Befugnis zur Hilfeleistung umfaßt die Beratung bei den genannten Einkunftsarten, Eintragung von Freibeträgen, Erstellung der Steuererklärung, der Kindergeldanträge.

 

Nicht erlaubt  sind

  • Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • sebsttändiger Arbeit
  • umsatzsteuerpflichtige Umsätze


 


 

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