Altersvorsorgezulage
Steuerliche Förderung der
Altersvorsorge /
Riester-Rente
Das System der Altersvorsorge in Deutschland besteht aus 3 Säulen:
- Der gesetzlichen Rentenversicherung
- Der betrieblichen Altersvorsorge
- Seit 2002 der kapitalgedeckten Zusatz-Altersvorsorge
Die Aufwendungen für den Aufbau einer Riester-Rente werden im Rahmen eines Kombimodells vom Staat gefördert.
Ähnlich wie beim Familienleistungsausgleich kann der Arbeitnehmer alternativ zwischen einer steuerfreien staatlichen Zulage oder dem Abzug als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer wählen. Die Entscheidung zugunsten der für ihn vorteilhaften Lösung wird dem Arbeitnehmer durch das Finanzamt abgenommen, das im Rahmen der Einkommensteuer
veranlagung eine
Günstigerprüfung durchzuführen hat.
Einen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200€ (einmalig) erhalten alle Steuerpflichtige, die vor Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gültig für Verträge ab dem 01.01.2008.
Durch das EigRentG werden die begünstigten Altersvorsorgeverträge um 2 weitere Fallgruppen ergänzt. Zum einen sind ab 01.01.2008 Verträge zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte, inländische Genossenschaftswohnung begünstigt. Zum anderen ist es ab diesem Zeitpunkt auch möglich, Darlehensverträge für die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums im Inland als Riesterprodukt abzuschließen.
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