Die vom Finazamt voraussichtlich zu erstattende Steuer wird von uns ermittelt und Ihnen mitgeteilt.
Sollte der Steuerbescheid signifikante Unterschiede zu unserer Berechnung aufweisen, so werden wir den Grund ermitteln und gegebenenfalls im Einspruchs / Klageverfahren Ihre Rechte durchsetzen.