Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
Seit 2003 werden Tätigkeiten in privaten Haushalten steuerlich gefördert.
Laut § 35a EStG sind haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen, die in einem inländischen oder innerhalb der EU/EWR gelegenen Haushalt getätigt werden, steuerlich begünstigt. So wird z.B. für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis die Einkommensteuer um 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch um 4.000 € reduziert. Darüber hinaus wird eine weitere Steuervergünstigung in Höhe von 20% der Lohnkosten, höchsten 1.200 €, die in einer Handwerkerrechnung ausgewiesenen werden, gewährt. Die Steuervergünstigung umfasst die handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. |