Rentner
Die Besteuerung von Renten wurde durch das Alterss
einkünftegesetz ab dem
Veranlagungszeitraum 2005 neu geregelt.
Die Neuregelung gilt sowohl für Personen, die bereits jetzt eine Rente beziehen, sog. Bestands
rentner, als auch für Personen, die noch voll im Arbeitsleben stehen und erst in 10 oder 20 Jahren eine Rente beziehen. Grund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des BVerfG., wonach die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem allgemeinen Gleichheitsgesetz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Das bedeutet, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern. Grundprinzip der Neuregelung ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Nachgelagerte Besteuerung heisst im Ergebnis, dass die Rentenbeiträge zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden und erst die darauf beruhenden Renten besteuert werden. Renten, die nach dem 31.12.2039, also 2040 beginnen, müssen voll versteuert werden. |