Unter der
Absetzung für Abnutzung (AfA) versteht man die steuerrechtliche Wertminderung eines Anlagegegenstandes. Die wirtschaftliche Nutzung wird in einer vom Gesetzgeber veröffentlichten Tabelle festgelegt. Dem Gegenstand (z.B. Computer) wird eine wirtschaftlich nutzbare Lebensdauer (z.B. 3 Jahre) zugeschrieben. Der Wertverlust wird in der Einkommen
steuererklärung berücksichtigt (im Beispiel 1/3 des Anschaffungswertes für 3 Jahre).