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Begriff Definition
Absetzung für Abnutzung

Unter der Glossary Link Absetzung für Abnutzung (AfA) versteht man die steuerrechtliche Wertminderung eines Anlagegegenstandes. Die wirtschaftliche Nutzung wird in einer vom Gesetzgeber veröffentlichten Tabelle festgelegt. Dem Gegenstand (z.B. Computer) wird eine wirtschaftlich nutzbare Lebensdauer (z.B. 3 Jahre) zugeschrieben. Der Wertverlust wird in der Einkommen Glossary Link steuererklärung berücksichtigt (im Beispiel 1/3 des Anschaffungswertes für 3 Jahre).

Glossary 2.7 uses technologies including PHP and SQL

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