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Begriff Definition
Abgeltungsteuer

Die Glossary Link Abgeltungsteuer ist eine Glossary Link Quellensteuer auf Glossary Link Kapitalerträge. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn die Einnahmen den Glossary Link Sparer-Pauschbetrag übersteigen oder wenn keine Glossary Link Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

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