Die
Abgeltungsteuer ist eine
Quellensteuer auf
Kapitalerträge.
Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn die Einnahmen den
Sparer-Pauschbetrag übersteigen oder wenn keine
Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird.
Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.