Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuer
veranlagungsfällen.
Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten. Dies sind die steuerliche Beratung des Mitgliedes, die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung und/oder der
Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Berechnung des Erstattungs-, oder Nachzahlungsbetrages, Überprüfung der Steuerbescheide sowie gegebenenfalls die Einlegung von Einsprüchen gegen unrichtige Bescheide und die Klage vor dem Finanzgericht.
Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung (gemäß § 13 StBerG). Im Gegensatz zu Steuerberatern dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur begrenzte Hilfe in Steuersachen leisten