Kindergeld
Das
Kindergeld ist seit 1996 im EStG geregelt und unterliegt daher den im Steuerrecht geltenden Grundsätzen.
Entsprechend wurde ab 1996 auch die Beratungsbefugnis von
Lohnsteuerhilfevereinen erweitert. Das daneben noch bestehende sozialrechtliche Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besitzt kaum noch praktische Bedeutung.
Angesichts der Bedeutung des Kindergeldes für die steuerliche Entlastung von Eltern ist eine detaillierte Rechtskenntnis der steuerlichen Berater erforderlich. Weitere wesentliche Änderungen im steuerlichen Kindergeldrecht erfolgten durch das Gesetz zur Familienförderung und das Zweite Gesetz zur Familienförderung.
Die jüngste Änderung ist im Steueränderungsgesetz 2007 enthalten. Danach wird die Altersgrenze für die Berücksichtigung volljähriger Kinder vom 27. auf des 25. Lebensjahr herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt mit einer gleitenden Übergangsregelung. |